Bebauungsplan Sondergebiet „Einzelhandel An der Perlaser Straße“
Offenlage des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Sondergebiet „Einzelhandel An der Perlaser Straße“
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Sondergebiet „Einzelhandel An der Perlaser Straße“
Die Stadt Treuen beabsichtigt, auf der Grundlage eines Bebauungsplanes die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Unternehmen des großflächigen Einzelhandels für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich an der Perlaser Straße zu schaffen. Das Änderungsverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt, so dass ergänzend zu den Unterlagen der partiellen Planänderung auch ein Umweltbericht erforderlich wird.
Der Stadtrat der Stadt Treuen hat hierzu in seiner Sitzung am 8.11.2023 den 2. Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur Durchführung der erneuten Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB und die auszulegenden Unterlagen des 2. Entwurfes einschließlich der bereits aus Sicht der Stadt vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus den zum Entwurf durchgeführten Beteiligungsverfahren werden in der Zeit vom
vom 4. Dezember 2023 bis zum 12. Januar 2024
über das Internet-Beteiligungsportal der Stadt Treuen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/treuen/beteiligung/themen sowie das Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht. Die Unterlagen des 2. Entwurfes zur Aufstellung des Bebauungsplanes können auch auf der Internetseite des Planungsbüros www.goel.de eingesehen werden.
Des Weiteren liegen die Entwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum in den Räumen des Bauamtes der Stadt Treuen (Rathaus, Sachgebiet Bauwesen, Markt 7, 08233 Treuen) während der allgemeinen Dienststunden wie folgt zu jedermanns Einsicht aus:
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr,
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: buergerbeteiligung@treuen.de. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitzuteilen ist, sind die Angabe zum Namen und zur Anschrift des Verfassers erforderlich
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können mit den Unterlagen des 2. Entwurfes eingesehen werden:
Umweltbericht mit einer Bestandsbeschreibung und Bewertung des gegenwärtigen und des Umweltzustandes bei Umsetzung der Planung
Biotoptypenkarte zur Darstellung der bestehenden Biotoptypen- und Nutzungsstruktur
Schallimmissionsprognose als Grundlage zur Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes
Geotechnischer Bericht zur Bestandsaufnahme und Dokumentation der Bodenschichtung und -eigenschaften
Die vorliegenden Stellungnahmen auf den frühzeitigen Beteiligungsverfahren beziehen sich auf die folgenden Umweltbelange:
Natur- und Artenschutz
- Stellungnahme des LRA Vogtlandkreis v. 22.03.2023 mit der Forderung, die zu verwendenden Pflanzarten vorzugeben.
Wasserwirtschaftliche Belange
- Stellungnahmen des LRA Vogtlandkreis v. 22.03.2023 zur Vorlage eines Entwässerungskonzeptes.
- Stellungnahme des Regionalbauernverbandes Vogtland e. V. v. 29.03.2023 mit Bedenken zur geplanten Gewässerrenaturierung.
Boden-/Flächenschutz
- Stellungnahmen des LRA Vogtlandkreis v. 22.03.2023 zur Lage des Plangebietes in einer erosionsgefährdeten Ablaufbahn.
- Stellungnahme des LRA Vogtlandkreis v. 22.03.2023, der Stadt Lengenfeld v. 13.03.2023, des Regionalbauernverbandes Vogtland e.V. vom 29.03.2023 und von Bürgern beispielhaft gem. Stellungnahme vom 03.04.2023 mit der Aufforderung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden.
Klima/Luft/Lärm
- Stellungnahmen des LRA Vogtlandkreis v. 22.03.2023 und von Bürgern, beispielhaft gem. Stellungnahme vom 03.04.2023 mit der Aufforderung zur Erstellung einer Schall-Immissionsprognose zur Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Belange.
Landschaftsbild
- Stellungnahme eines Bürgers gem. Stellungnahme vom 17.03.2023 zu Bedenken hinsichtlich einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch das Bauvorhaben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Treuen, den 14. November 2023
Andrea Jedzig
Bürgermeisterin