Das Finanzamt Plauen informiert zur Grundsteuerreform:
- In der Woche ab 16.05.2022 erhalten alle derzeit dem Finanzamt Plauen bekannten Grundstückseigentümer für ihre im Vogtlandkreis gelegenen wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens (alle Grundstücke ohne Land- und Forstwirtschaft) ein Informationsschreiben. Bei Grundstücksgemeinschaften wird das Schreiben nicht an alle Beteiligten verschickt; Empfänger ist nur ein Miteigentümer.
- In der Woche ab 13.06.2022 werden nach dem selben System Informationsschreiben für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft versandt. Es wird darauf hingewiesen, dass für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft mit der Grundsteuerreform ein Systemwechsel in der Besteuerung eintritt. Bisher schuldet der Nutzer der Flächen die Grundsteuer; ab 01.01.2025 geht diese Verpflichtung auf den Grundstückseigentümer über.
- Die Übermittlung der Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte hat in digitaler Form zu erfolgen. Ab dem 1. Juli 2022 steht unter http://www.elster.de eine kostenlose Möglichkeit zur Verfügung, die Feststellungserklärung elektronisch abzugeben. Ein bereits bestehendes Nutzerkonto kann hierfür verwendet werden. Auch ist es möglich, vorhandene Registrierungen für die Übermittlung der Angaben von Angehörigen zu nutzen.
Soweit noch nicht vorhanden empfiehlt es sich, bereits vor Beginn des Abgabezeitraums für die Erklärungen (01.07.2022 bis 31.10.2022) unter http://www.elster.de eine Registrierung durchzuführen. - Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken ist ab Juli 2022 eine vereinfachte digitale Übermittlung geplant. Informationen enthält die Internetseite https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de.
- Mit der Erstellung der Erklärungen können Angehörige steuerberatender Berufe (ohne Lohnsteuerhilfevereine) beauftragt werden.
- Wenn im Ausnahmefall die technischen Voraussetzungen zur digitalen Übermittlung nicht vorhanden sind (insbesondere kein PC/Laptop/Tablet mit Internetzugang verfügbar), kann als sogenannter „Härtefall“ die Erklärung in Papierform abgegeben werden. In diesem Fall können die Vordrucke ab ca. Anfang Juli 2022 im Finanzamt Plauen abgeholt werden bzw. werden diese auf Anfrage zugeschickt. Die Vordruckanforderung kann ab Juli 2022 telefonisch unter 03741-7189-9900 erfolgen.
- Maßgebend für die Erklärungspflicht sind die Eigentumsverhältnisse und der Sachstand zum 01.01.2022. Weichen die Angaben im Informationsschreiben von den tatsächlichen Verhältnissen zum 01.01.2022 ab, wird gebeten, die Änderungen unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich als Brief (Finanzamt Plauen, Europaratstraße 17, 08523 Plauen) oder E-Mail (poststelle@fa-plauen.smf.sachsen.de) dem Finanzamt zu übersenden bzw. die korrekten Daten in der Feststellungserklärung zu übermitteln.
- Änderungen nach dem 01.01.2022 sind für die Hauptfeststellung zunächst unbeachtlich. In diesem Fall bleibt die Erklärungspflicht beim Grundstückseigentümer zum Stichtag 01.01.2022.
- Weitergehende Informationen zu den rechtlichen Vorgaben und zur Erklärungspflicht können unter www.grundsteuer.sachsen.de abgerufen werden.
Der Flyer „Die neue Grundsteuer“ https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/39574 enthält darüber hinaus Hinweise, welche Angaben in der Regel für die Erklärungserstellung benötigt werden.
- Für Rückfragen ist während der Öffnungszeiten des Finanzamtes Plauen die Servicenummer 03741-7189-9900 erreichbar.
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