Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen, soweit keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch das Einrücken in das Amtsblatt “Treuener Landbote“ der Stadt Treuen.
Die in den Vorschriften vorgesehene „ortsübliche Bekanntgabe“ erfolgt, sofern bundes- oder landesrechtlich nichts anderes bestimmt ist, durch Anschlag an den 15 Verkündigungstafeln in Treuen und seinen Ortsteilen und Ortschaften.
Bauleitpläne mit ihren Anlagen werden zusätzlich auf dem Bürgerbeteiligungsportal des Landes und der Stadt Treuen veröffentlicht.
Die auf der Internetseite der Stadt Treuen veröffentlichten öffentlichen Bekanntmachungen und ortsüblichen Bekanntgaben haben nur informellen Charakter und stellen keine rechtsverbindlichen Bekanntmachungen im Sinne der Bekanntmachungssatzung der Stadt Treuen dar.