Erstellung eines Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmen (Mindestanforderungen)
Beteiligung/Information der Öffentlichkeit
Die Stadt Treuen hatte im Rahmen der Umsetzung der "Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (kurz: Umgebungslärmrichtlinie) bzw. nach § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 2022 strategische Lärmkarten zu erstellen.
Diese Lärmkarten umfassen die Lärmquellen BAB A 72, S 298 und S 299 mit Verkehrsstärken von mehr als 3 Mio Fahrzeugen pro Jahr und zeigen, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind.
Die Lärmkarten wurden durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zentral erstellt.