Grundsteuer 2025: Das sollten Grundstückseigentümer in Treuen wissen!

Seit dem 1. Januar 2025 sind neue Regelungen zur Grundsteuer in Kraft getreten. Die gute Nachricht für Treuen: Die Hebesätze bleiben unverändert!

Wichtig für Sie:

  • Die Berechnung erfolgt wie bisher:
    Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlender Betrag
  • Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt, der Hebesatz von der Stadt Treuen festgelegt.
  • Eigentümer erhalten im Januar 2025 ihre individuellen Bescheide

Beispielrechnung:
Einfamilienhaus mit Messbetrag 75 € x Hebesatz 410 % = 307,50 € Jahresgrundsteuer

Neuerung: Ab 2025 sind ausschließlich Grundstückseigentümer steuerpflichtig – auch bei verpachteten Grundstücken.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite Grundsteuer!

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