Grundsteuer 2025: Das sollten Grundstückseigentümer in Treuen wissen!
Seit dem 1. Januar 2025 sind neue Regelungen zur Grundsteuer in Kraft getreten. Die gute Nachricht für Treuen: Die Hebesätze bleiben unverändert!
Wichtig für Sie:
- Die Berechnung erfolgt wie bisher:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlender Betrag - Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt, der Hebesatz von der Stadt Treuen festgelegt.
- Eigentümer erhalten im Januar 2025 ihre individuellen Bescheide
Beispielrechnung:
Einfamilienhaus mit Messbetrag 75 € x Hebesatz 410 % = 307,50 € Jahresgrundsteuer
Neuerung: Ab 2025 sind ausschließlich Grundstückseigentümer steuerpflichtig – auch bei verpachteten Grundstücken.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite Grundsteuer!
Datumsbezug: 02.01.2025