Bürgerstiftung "Treuener Land" gegründet

Erstes Projekt: Spendenaufruf für Kindertag

b rgerstiftung

Am 13.05.2024 war es endlich so weit:

Die Stiftungsurkunde der neu gegründeten “Bürgerstiftung Treuener Land“ wurde durch Marko Mühlbauer, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Vogtland, an die Bürgermeisterin Andrea Jedzig übergeben.

Nach rund 2-jähriger intensiver Vorbereitung ebnete der Stadtrat einstimmig am 07.02.2024 den Weg und beschloss die Gründung dieser neuen Stiftung.

Nachfolgend möchten wir Ihnen alle relevanten Informationen zu dieser Stiftung mitteilen.

Was ist eigentlich eine Stiftung?

Stiftungen haben in Deutschland eine lange Tradition. Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein Vermögen in eine Stiftung ein. Den Zweck der Stiftung bestimmt der Stifter selbst. 

Was passiert mit dem Stiftungsvermögen?

Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden dann für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst bleibt als Grundkapital der Stiftung erhalten, denn eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden. Das Grundkapital kann durch sogenannte Zustiftungen jederzeit erhöht werden. 

Wer ist der Stifter der Bürgerstiftung Treuener Land?

Das sind Sie: Die Bürger und Unternehmen der Stadt Treuen. Sie haben ab sofort und jederzeit die Möglichkeit, das Stiftungskapital durch eine Zustiftung zu erhöhen oder Projekte mit einer Spende zu unterstützen. 

Für die Gründung der Stiftung war zunächst ein Anfangskapital von 10.000 € erforderlich. Bereits wenige Tage nach dem Stadtratsbeschluss lagen Zusagen für Zustiftungen vor, die diese Summe abdeckten. So unterstützte beispielsweise die Sparkasse Vogtland mit 1€ je Einwohner das Vorhaben wohlwollend, so dass die ersten 7.712 € bereits vorlagen. Weitere Beträge wurden seitens der stadteigenen Treuener Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH sowie von Privatbürgern – darunter Mitarbeiter der Stadtverwaltung Treuen, Stadträte und Feuerwehrmitglieder - aufgebracht.  So konnte ein Gründungskapital in Höhe von insgesamt 10.595,65 € erreicht werden.

Welchen gemeinnützigen Zweck verfolgt die Bürgerstiftung Treuener Land?

Die Stiftungszwecke der Bürgerstiftung Treuener Land sind absichtlich breit gefächert und decken alle denkbaren gemeinnützigen und mildtätigen Themen ab. So können z.B. Vorhaben aus den Bereichen Sport, Jugendhilfe, Altenhilfe, Denkmalpflege, Bildung oder Ausbildung, Naturschutz, Landschaftspflege, Heimatpflege oder der Ortsverschönerung gefördert werden. Einzige Einschränkung: Der Wirkungskreis der Stiftung ist stets auf das Gebiet der Stadt Treuen beschränkt.

Wer entscheidet über die Verwendung der künftigen Erträge?

Das macht der Stiftungsrat. Der Stiftungsrat ist ein siebenköpfiges Gremium. Es soll laut Gründungssatzung stets mit dem jeweils amtierenden Bürgermeister und 5 weiteren stimmberechtigten Mitgliedern bestehen. Die 5 weiteren Mitglieder sind Bürger der Stadt. Das Gremium soll alle 5 Jahre durch den Stadtrat neu bestellt werden. Weiterhin wird das Gremium durch eine zusätzliche, jedoch nicht stimmberechtigte Person seitens der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vogtland besetzt. Diese Stiftergemeinschaft fungiert als Dachstiftung unserer Bürgerstiftung.

Wie kann ich die Stiftung finanziell unterstützen?

Bürger oder Unternehmen können ab sofort und ständig Vermögen in die Stiftung einbringen.

Hier gelangen Sie zur Internetseite der Bürgerstiftung Treuener Land über die Sie Ihre Spende bequem als Lastschrift beauftragen können.

Alternativ können Sie auch einfach eine Überweisung an folgende Bankverbindung tätigen:

IBAN: DE26 8705 8000 0101 0596 71,

Bank: Sparkasse Vogtland

Kontoinhaber: Bürgerstiftung Treuener Land

Verwendungszweck: Zustiftung  oder  Spende (siehe nächster Abschnitt)

Die Angabe Ihrer Adresse im Verwendungszweck ist hilfreich, wenn Sie eine Spendenquittung erhalten möchten.

Zustiftung oder Spende?

Tragen Sie in den Verwendungszweck Ihrer Überweisung „Zustiftung“ ein, so wird Ihr Geld zur Mehrung des Grundstocks verwendet. Damit bleibt Ihr Geld für immer und ewig in dieser Stiftung. Mit dem stetig wachsenden Kapital können dann perspektivisch auch stetig höhere Zinseinnahmen generiert werden. Das hat zur Folge, dass die jährlichen Ausschüttungen kontinuierlich wachsen und so nachhaltig und dauerhaft der Stadt Treuen zu Gute kommt.

Tragen Sie hingegen in den Verwendungsweck „Spende“ ein, so wird Ihr Geld nicht dem Grundstock zugeschlagen. Es wird stattdessen zeitnah und direkt für die Zweckverwirklichung der Bürgerstiftung verwendet.

Was passiert mit meinem Geld, wenn ich nichts im Verwendungszweck der Überweisung angebe?

Hier wird folgende Regel angewendet:

·         Zuwendungen bis 499,99 € werden als Spende angesehen.

·         Zuwendungen ab 500,00 € werden zu 20% als Spende und zu 80% als Zustiftung zur Erhöhung des Grundstockvermögens verwendet.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Ja. Sie können gemäß §10b des Einkommenssteuergesetzes Ihre Zuwendung an die Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100% als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.  Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater für nähere Auskünfte. 

Bekomme ich eine Spendenquittung?

Zuwendungen bis einschließlich 300 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung. Für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung ist allerdings im Verwendungszweck die Angabe Ihres Namens und Ihrer vollständigen Anschrift erforderlich.

Kann ich mein Vermögen auch an die Stiftung Treuener Land vererben?

Ja, Sie können in Ihrem Testament regeln, dass die Stiftung Treuener Land Erbe Ihres Vermögens wird. Dies ist nicht ungewöhnlich, weiß Frau Annett Becker. Frau Becker ist Generationenberaterin bei der Sparkasse Vogtland und berät Kunden zum Thema Nachlassregelung. Alleinstehende Personen, die keine Erben haben, machen sich Gedanken, was aus ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. So profitieren deutschlandweit viele gemeinnützige Vereine von Erbschaften. Jedoch kommt dieses Geld oft nicht hier vor Ort zur Entfaltung. Fließt die Erbschaft jedoch in den Grundstock der Stiftung Treuener Land ein, so kann die Stiftung höhere Erträge erwirtschaften und damit konkret in der Stadt Treuen Gutes tun. Und dies nicht nur einmalig, sondern dauerhaft.  

 

Spendenaufruf für erstes Projekt:

Freier Eintritt im Treuener Bad für Kinder am Kindertag

Das erste Projekt, welches die Stiftung unterstützen möchte, ist die Übernahme der Kosten für Eintrittsgelder im Freibad Treuen.

Am 01.06.2024 ist Kindertag und die Stiftung möchte gern an diesem Tag allen Kindern freien Eintritt ermöglichen. 

Wenn Sie diese Aktion unterstützen möchten, freut sich die Stiftung auf Ihre Spende.  Bereits mit einem Betrag in Höhe von 2€ ermöglichen Sie einem Kind freien Eintritt.

Hier geht es direkt zur Spendenaktion...

Weitere Ideen gesucht!

Wenn Sie Ideen für künftige Projekte oder Aktionen haben, für die sich die Stiftung engagieren sollte, sind wir auf Ihre Anregungen gespannt. Übermitteln Sie gern Ihre Vorstellungen per E-Mail an die Bürgermeisterin unter stadtverwaltung@treuen.de. 

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