Bekanntmachungen zu Bauleitplänen

Entwicklungssatzung "Veitenhäuser" Stadt Treuen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Entwurf der Entwick- lungssatzung „Veitenhäuser“ Stadt Treuen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Entwicklungssatzung "Veitenhäuser" Stadt Treuen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Entwurf der Entwick- lungssatzung „Veitenhäuser“ Stadt Treuen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Der Entwurf zur Entwicklungssatzung „Veitenhäuser“ Stadt Treuen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB, bestehend aus Teil A - Planzeichnung im M 1:1000, Teil B – Textlichen Fest- setzungen sowie der beigefügten Begründung, Stand 01/2021 wurde mit Beschluss des Stadtrates am 24.03.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach §§2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB als vereinfachtes Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zu- sammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Planbereich der Satzung beinhaltet die Ortslage zwischen S 298 und der Schreiersgrü- ner Straße / Alte Treuener Straße.

Ziel und Zweck der Planung:

Schaffung von Klarheit über die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Bauvorhaben in- nerhalb der bestehenden bebauten Bereiche

Der Entwurf der Entwicklungssatzung „Veitenhäuser“ Stadt Treuen, Stand 01/2021 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB, bestehend aus:

Teil A - Planzeichnung M1:1000, farbig und
Teil B – Textliche Festsetzungen
Begründung
liegt in der Zeit

vom 19.04.2021 bis einschließlich 19.05.2021

in der Stadtverwaltung Treuen, Bauamt (Zi. 24) Markt 7, 08233 Treuen während folgender Dienststunden

Montag und Freitag                            9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag                  9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bei Einsichtnahme in den Plan außerhalb der Dienst- stunden ist vorher ein Termin mit der Stadtverwaltung, Tel. 037468/63850, zu vereinbaren.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetpor- tal der Stadt Treuen unter www.treuen.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Ent- wurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden bei o.g. Dienststelle

zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss- fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, erfolgt gleichzeitig während der oben genannten Auslegungsfrist.

Der Beschluss zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Entwurf der Entwicklungssatzung „Veitenhäuser“ Stadt Treuen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Pla- nungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Pla- nungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen an den genannten Auslegungsorten nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannten Internetadressen der Kommunen sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hin- gewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Nieder- schrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnah- men auch in elektronischer Form an oben genannte E-Mail-Adressen abgegeben werden können.

Treuen, den 25.03.2021

Jedzig Bürgermeisterin

STARK
URSPRÜNGLICH
NAH