Bekanntmachungen zu Bauleitplänen

Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Eich, Teil 2“, Stadt Treuen – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Stadt Treuen

Ortsübliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Eich, Teil 2“, Stadt Treuen – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf vom Mai 2023

Der Stadtrat der Stadt Treuen hat am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Eich, Teil 2“, Stadt Treuen beschlossen. Die Planaufstellung wurde im Treuener Landboten Nr. 25/2022 am 22.12.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung gewerblicher Bauflächen südlich der Eicher Spange (S 299) bis zur Rebesgrüner Straße im östlichen Anschluss an das Bestandgebiet des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rebesgrüner Straße Eich“ bis zum Waldrand im Osten für produzierendes Gewerbe geschaffen werden. Sowohl auszubauende Straßenabschnitte der Rebesgrüner als auch der rechtskräftige Satzungsrecht ändernde Niederschlagswasserableitungsweg samt einem erschließungswichtigen Regenrückhaltebecken sind Bestandteile der folgenden Flurstücke der Gemarkung Eich beinhaltenden Geltungsbereichs:

205/1, 205/2, 215/1, 215/2, Teil von 230/1, 230/3, Teil von 231/1, 231/3, 232/1, 232/2, 232/3, 232/4, 233, 234, 235/1, 235/2, 236/1, 236/2, 239/1, 239/2, 239a, 240, 242, 243, 245/1, 245/2, 246/4, 252/4, 252/5, 253, 254, 255, 256, Teil von 257b, 257/2, Teil von 265/1, 265/4, Teil von 267/16, Teil von 267/20, Teil von 267/26, Teil von 267/27 267/30, Teil von 268/12, Teil von 287/1, Teil von 288/1, Teil von 294, 405/6, 405/7, 405/8, 405/9, 405/19, 406/2, Teil von 406/3, 406/5, 406/6, 406/8, Teil von 406/16, Teil von 407/1 und 407/3.

Im Verfahren ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Daher liegen die Planunterlagen zum Bebauungsplan-Vorentwurf vom Mai 2023, bestehend aus:

Teil A – Planzeichnung M 1:1.500,
Teil B – Text und
Begründung mit dem Umweltbericht, darunter als externe fachgutachterliche Anlagen:
Bestandserfassung zum Biotop- und Artenschutz, Stand 08-2018
vorläufiger Artenschutzbeitrag, Stand 08-2018
Baugrundvoruntersuchungen, Stand 01-2022
Voruntersuchungen zur Regenwasserbewirtschaftung, Stand 02-2022
in der Zeit       vom 12.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023

in der Stadtverwaltung Treuen, Bauamt (Zi. 24) Markt 7, 08233 Treuen während folgender Dienststunden

Montag            09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag         09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag     09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag             09.00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bei Einsichtnahme in den Plan außerhalb der Dienst-stunden ist vorher ein Termin mit der Stadtverwaltung, Tel. 037468 63850 zu vereinbaren. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden bei o. g. Dienststelle zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitzuteilen ist, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich über das Internet-Beteiligungsportal der Stadt Treuen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/treuen/beteiligung/themen sowie das Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Treuen, den 07.06.2023

Andrea Jedzig                                                                                               

Bürgermeisterin

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