Garten- und Pflanzenabfälle dürfen nicht verbrannt werden!

Garten- und Pflanzenabfälle sind hauptsächlich zu verwerten. Eine Entsorgung durch Verbrennung ist verboten. So sieht es die Sächsische Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) vor. Die Allgemeine Ausnahme zum Verbrennen gilt in unserer Region nicht, da für Pflanzenabfälle mehrere zumutbare Entsorgungsmöglichkeiten bestehen.

Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit gefährlichen Pflanzenkrankheiten wie zum Beispiel Feuerbrand befallen sind, entscheidet darüber das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Wir bitten Sie, die oben angegebenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Für Fragen steht die Untere Abfallbehörde des Vogtlandkreises zur Verfügung und gibt gerne unter 03741/300-2160 dazu weitere Auskunft.

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